Winter 2024/25/26
|
2 Personen |
3-4 Personen |
Weihnachten u. Neujahr |
1100-1200 |
1300-1400 |
Fasching |
1050-1100 |
1200 |
Ostern |
980-1000 |
1100 |
Ortstaxe |
2,40pro/a Person/a |
ab/da 14 J./anni |
Sommer 2024/25/26
|
2 Personen |
3-4 Personen |
Hochsaison |
1050-1100 |
1200 |
Nebensaison |
800 |
900 |
Ortstaxe: |
2,40pro/a person/a |
ab/da 14 J.-anni |
Alle Preise verstehen sich in Euro pro Woche alles inklusive.
Bettwäsche, Handtücher und Garage inklusive.
Bei durchgestrichenem Preis ist die Wohnung für den Zeitraum nicht mehr verfügbar.
Guest Pass / Mobil Card
Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Guest Pass
ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts
sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen,
welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen.
Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß
obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass
verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt.
Detaillierte Informationen
|